
Mediation ist vorteilhaft
weil sie Begleitumstände und Ergebnisse ermöglicht, die in einem traditionellen Gerichtsverfahren teilweise unerreichbar sind oder selten erreicht werden:
Parteiautonomie
- Die Parteien sind autonom. Sie selbst bestimmen, ob überhaupt eine Mediation durchgeführt wird, wann sie beginnt und wann sie endet, welche Ergebnisse erzielt werden sollen und wer der Mediator sein soll. Nicht Dritte entscheiden über den Sachverhalt.
Der Rechtsweg bleibt offen
- Der anschließende Rechtsweg bleibt immer noch möglich, sollte der seltene Fall eintreten, dass die Mediation nicht zum Erfolg führt.
Konsens steht im Vordergrund
- Die konstruktive konsensorientierte Konfliktlösung steht im Vordergrund. Dabei werden die zu berücksichtigenden Kriterien an den Einzelfall sinnvoll angepasst. Beispielsweise können auch emotionale oder wirtschaftliche Interessen in höherem Maße berücksichtigt werden als dies häufig vor Gericht möglich wäre.
Beide Parteiinteressen werden berücksichtigt
- Die Interessen beider Parteien werden einbezogen, ihre Meinungen werden berücksichtigt und ihre Ziele sind Messlatte für die erreichte Lösung.
Hohe Einigungs- und Erfolgschance
- Es bestehen höhere Einigungs- und Erfolgschancen durch die vorgenannten Vorteile.
Beziehung der Parteien ist fortführbar
- Die persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Streitparteien werden erhalten oder sogar verbessert - es besteht nicht das Risiko einer gerichtlichen Entscheidung mit anschließendem Ende dieser Beziehung.
Erreichbare Zeitersparnis gegenüber einem Gerichtsverfahren
- Die Parteien können erhebliche Zeiteinsparungen im Vergleich zu der üblichen Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren erzielen, insbesondere wenn diese über mehrere Instanzen oder separat für verschiedene Aspekte des gesamten Sachverhaltes geführt werden müssten.
In der Regel kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren
- Ein Mediationsverfahren kann erheblich kostengünstiger sein, wenn der Konflikt schneller und in einem Zuge gelöst werden kann. Außerdem wird auch der Aufwand Dritter vermieden, die bei einem Gerichtsverfahren unter Umständen zur Verfahrensvorbereitung oder als Zeugen oder Sachverständige nötig wären.
Höhere Vertraulichkeit ist möglich
- Die Publizitätswirkung in der Öffentlichkeit wird vermieden. Damit ist ein höheres Maß an Vertraulichkeit realisierbar.